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   OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08   

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OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08 (https://dejure.org/2009,8780)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2009 - 11 W 25/08 (https://dejure.org/2009,8780)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2009 - 11 W 25/08 (https://dejure.org/2009,8780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer zusätzlichen Vergütung wegen Bauzeitverzögerung

  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 1; ; ZPO § ... 287; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; VOB/A § 28 Nr. 2 Abs. 2; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 6 Nr. 3; ; VOB/B § 6 Nr. 4; ; VOB/B § 6 Nr. 6; ; VOB/B § 1 Nr. 3; ; VOB/B § 1 Nr. 4; ; BGB § 154 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 683 S. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 812 ff.; ; BGB § 278; ; BGB § 642; ; BGB § 304

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 6 Nr. 3; VOB/B § 6 Nr. 4; VOB/B § 2 Nr. 5
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer zusätzlichen Vergütung wegen Bauzeitverzögerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauablaufstörung durch Auftraggeber - Ansprüche des Auftragsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverlängerung durch verzögerten Zuschlag? Konkreter Nachweis erforderlich! (IBR 2011, 394)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitbezogene Mehrkosten grundsätzlich von Nachtragsvereinbarung abgegolten! (IBR 2011, 395)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    - die hindernden Umstände vom Auftraggeber im Sinne einer schuldhaften Verletzung einer Mitwirkungspflicht (nicht Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit) zu vertreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98;; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdnr. 1821 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (vgl. Urt. vom 21.10.1999, Az.: VII ZR 185/98 m.w.N.) können durch fehlerhafte Werkleistung des Vorunternehmers bedingte Verzögerungen dem Auftraggeber regelmäßig nicht zugerechnet werden, weil der Vorunternehmer insoweit nicht Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers ist (vgl. zum Streitstand BGH a.a.O.).

    Er knüpft an die Obliegenheit des Bestellers an, bei der Herstellung des Werkes mitzuwirken (BGH, Urt. v. 21.10.1999, VII ZR 185/98 m.w.N).

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    Insoweit dürfen zwar keine zu hohen Anforderungen an die Darlegungslast gestellt werden (BGH, Urteil vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84 = BGHZ 97, 163, 166).

    Erst der möglichst konkrete Vortrag zur Behinderung erlaubt die Beurteilung, inwieweit eine Anzeige erforderlich oder wegen Offenkundigkeit entbehrlich war, und inwieweit auf sie zurückzuführende Schäden für den Auftragnehmer entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84).

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    Denn danach darf die Klage nicht wegen lückenhaften Vorbringens abgewiesen werden, wenn der Haftungsgrund unstreitig oder bewiesen, ein Schadenseintritt zumindest wahrscheinlich ist und greifbare Anhaltspunkte für eine richterliche Schadensschätzung vorhanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.1970, Az.: VI ZR 212/68).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 11.11.1993, Az.: VII ZR 47/93).
  • OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05

    Erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis: Zusätzliche Vergütung?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    Vielmehr ist für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss erst haftungsbegründend, dass der Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden ist (vgl. hierzu näher Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 31.10.206, 3 U 28/05, m.w.N).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    Vielmehr genügt es, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolges besteht, was bei schwierigen, höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfragen anzunehmen ist (vgl. BVerfG vom 13.3.1990 BVerfGE 81, 347 zweiter Leitsatz).
  • OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 8 U 201/99

    Anspruch des Unternehmers auf Ersatz von Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    Selbst wenn § 6 Nr. 6 VOB/B auch auf Fälle mittelbarer Bauzeitverzögerungen durch vertragsgemäße Anordnungen des Auftraggebers gemäß § 1 Nr. 3 und Nr. 4 VOB/B anwendbar sein sollte (a. A.: Thode ZfBR 2004, 214 ff, vgl. dort auch zum Meinungsstand, verneinend auch OLG Braunschweig, Urt. v. 20.11.2000, Az.: 8 U 201/99, BauR 2001, 1739), könnte neben den vorerwähnten Anspruchsgrundlagen auch nur dann ausnahmsweise ein Anspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B geltend gemacht werden, wenn der Auftragnehmer (hier: die Schuldnerin) - für den Auftraggeber (hier: die Beklagte) erkennbar - nicht die mit der Bauzeitverlängerung entstehenden Mehrkosten in den neuen Preis (§ 2 Nr. 5 VOB/B) oder die besondere Vergütung (§ 2 Nr. 6 VOB/B) einbezogen hat, sondern sich diesen bauzeitbezogenen Mehrkostenanspruch vorbehalten hat.
  • BGH, 11.12.1975 - VII ZR 37/74

    VOB-Vertrag: Uneingeschränkter Schadensersatzanspruch bei ernsthafter und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    Zwar soll für Verzögerungsschäden an sich gehaftet werden; das Risiko des Ersatzpflichtigen soll jedoch in überschaubaren Grenzen gehalten werden (BGH, Urt. v. 11.12.1975, Az.: VII ZR 37/74).
  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 52/74

    Wirksamkeit des Bauvertrages bei Fehlen einer Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
    Der Schaden muss im Einzelnen dargelegt und unter Beweis gestellt werden (vgl. BGH, Urt. vom 15.01.1976 - VII ZR 52/74).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Zusatzkosten können auch nur für solche Verlängerungszeiten verlangt werden, die nicht durch gebotene, naheliegende Umstellungen im Bauablauf hätten vermieden werden können (vgl. OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn110).

    Sodann sind die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern (OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85; ebenso OLG Köln, IBR 2013, 66, juris Rn42).

    Auch die Annahme der Klägerin, es sei nicht relevant, ob andere Bauabschnitte hätten vorgezogen werden können (GA Bl.1169), geht deshalb fehl (vgl. OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn110).

    Insbesondere fehlt es in den Darlegungen der Klägerin und dem von ihr vorgelegten Gutachten N v. 14.4.2011 an jeder Stellungnahme zum konkreten Arbeitskräfteeinsatz auf der Baustelle, der für die schlüssige Darlegung des Anspruchs in jedem Fall zu erörtern ist (OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85).

  • OLG München, 27.04.2016 - 28 U 4738/13

    Wirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Stundenlohnarbeiten in AGB eines

    Nach Ansicht des OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, und des OLG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 2014, 11 U 70/13, muss die klägerische Darstellung auch diese Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigen.

    Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen hat die obergerichtliche Rechtsprechung durch eine Reihe von Entscheidungen die oben dargelegten Anforderungen an eine hinreichend konkrete Darstellung des geplanten und des tatsächlichen Bauablaufs und mithin schlüssige Darlegung aufgestellt (vgl. Beschluss OLG Köln, 11 U 70/13, Baur 2015, 850 ff; OLG Köln, Urteil vom 28.1.2014, 24 U 199/12, hier zitiert nach juris, Rn. 24; OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff, hier zitiert nach juris Rn. 76; KG, BauR 2012, 951 ff, hier zitiert nach juris, Rn 102; OLG Dresden, IBR 2012, 380, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, hier zitiert nach juris Rn. 85; OLG Köln, IBR 2013, 66, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 33).

  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 21 U 47/20

    Mehrkostenansprüche des Auftragnehmers aus Bauzeitverlängerung und

    Danach ist es für einen hinreichend deutlichen Hinweis auf die Absicht zur Nachforderung bauzeitverlängerungsbedingter Mehrkosten nicht ausreichend, wenn der Auftragnehmer allein darauf hinweist, dass sich aus der Ausführung der Zusatzleistung eine Verlängerung der Ausführungsfristen ergeben kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2009 - 11 W 25/08, juris, Rn. 29).
  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 68/22

    Mehrvergütung; Bauzeitverlängerung; Nachtragsangebot; baustellenbezogene

    Wird ein solcher Vorbehalt nicht erklärt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Nachtragsangebot sämtliche Mehrleistungen umfasst und damit zusätzliche, bauzeitbezogene Kosten durch einen späteren Nachtrag nicht mehr nachgeschoben werden können (vgl. OLG Brandenburg v. 18.08.2009, 11 W 25/08, Rn. 93; ähnlich auch OLG Düsseldorf, 21 U 8/95, Rz. 17 a.E. = BauR 1996, 267; Werner/Pastor, Der I., 18. Aufl., Kap. 10, Teil IV, Rdn. 2322; Kniffka in Kniffka/Koeble u.a., Kompendium, 5. Aufl., Teil 4 Rn. 147a mit FN 404; Kues/Steffen BauR 2010, 10 (17); a.A. Roquette/Schweiger, BauR 2008, 734, 739).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 222/14

    VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines

    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können, etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen oder Arbeitskräfte anderweitig einzusetzen (vgl. OLG Köln, BauR 2014, 1309, zitiert nach Juris, Rn. 24; Brandenburgisches OLG - 11. Zivilsenat - Beschluss vom 18.08.2009, 11 W 25/08, zitiert nach juris Rn. 110).
  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 173/20

    Bauzeitverlängerung durch Änderungsleistung: Vergütung nach tatsächlich

    Wird ein solcher Vorbehalt nicht erklärt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Nachtragsangebot sämtliche Mehrleistungen umfasst und damit zusätzliche, bauzeitbezogene Kosten durch einen späteren Nachtrag nicht mehr nachgeschoben werden können (vgl. OLG Brandenburg v. 18.08.2009, 11 W 25/08, Rn. 93; ähnlich auch OLG Düsseldorf, 21 U 8/95, Rz. 17 a.E. = BauR 1996, 267; Werner/Pastor, Der I., 18. Aufl., Kap. 10, Teil IV, Rdn. 2322; Kniffka in Kniffka/Koeble u.a., Kompendium, 5. Aufl., Teil 4 Rn. 147a mit FN 404; Kues/Steffen BauR 2010, 10 (17); a.A. Roquette/Schweiger, BauR 2008, 734, 739).
  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    Sodann sind die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern (OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85; ebenso OLG Köln, IBR 2013, 66, juris Rn42).
  • LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04

    Bauvertrag: Anforderungen an die Darlegung bauzeitabhängiger Mehrkosten;

    Soweit ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage ist, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2009, 11 W 25/08).
  • LG Freiburg, 04.03.2016 - 1 O 141/14

    Behinderungsauswirkungen müssen über den gesamten Bauablauf dargestellt werden!

    Bauzeitverlängerungen durch Nachträge bleiben in der Regel außer Betracht (s. OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.08.2009, 11 W 25/08).
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